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Stella Charter

Wir befinden uns im Hafen Rab, Strasse Obala Petra Krešimira bb

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Wir bieten Ihnen eine Auswahl  von 17 Booten..

Von einem 5,75 m langen SAVER Open 19 mit115 PS SUZUKI  bis zu einem 9,2 m Cruiser Jeanneau MerryFisher 895  mit satte 2 x 200 PS SUZUKI

Sie finden jedes Jahr etwas  NEUES  in unseren auswahl.


NEUE BOOTE für Saison 2023







BENETEAU Flyer 8 SunDeck  mit 250 PS

8,10 m

Baujahr 2023






RANIERI Shadow 22  mit 175 PS

6,50 m

Baujahr 2023


SALPA Soleil 18  mit 115 PS

6,10 m

Baujahr 2023



NEUE BOOTE für Saison 2024


IDEA Marine 70.2 WA  mit 250 PS

7,00 m

Baujahr 2024


IDEA Marine 53  mit Yamaha 40/70

5,20 m

Baujahr 2024


Übergabe und rückgabe :

im Hafen RAB

ÜBERGABE ( alle Sport Boote ) am ersten Miettag ab 9 Uhr, ABGABE am letzen Miettag bis SPÄTESTENS 18 Uhr

ÜBERGABE ( BAVARIA S29 und Merry Fisher 895 ) am Samstag ab 18 Uhr, ABGABE am Samstag bis SPÄTESTENS 9 Uhr


Info:

Tel: +385 (0)98 720361

nikica.percinic@ri.t-com.hr

stellacharter@gmail.com

www.stellacharter.com


Firmensitz adresse:

Stella Charter

Barbat 20, 51 280 Rab

KROATIEN

Wichtig: übergabe und rückgabe : Hafen Rab


Wir Akzeptieren BAR Bezahlung und Karten Bezahlung 


KAUTION  in BAR oder Karte









ZUM BERICHT VON KROATI-REISEN










  • Obala Petra Krešimira 1, Rab, Hrvatska

preisliste 2023

preisliste 2024

Preisliste 2024 in EUR pro Woche

eine Woche = 7 Tage, Abholung des Bootes am ersten Miettag um 9:00 Uhr und Rückgabe am letzten Miettag bis 18:00 Uhr

Bei Merry Fisher 895 Offshore eine Woche bedeutet, Abholung des Bootes am Samstag um 18:00 Uhr und Rückkehr am nächsten Samstag bis 9:00 Uhr


BootBaujahrKaution01.01. - 19.04.
21.09. - 31.12.
20.04. - 24.05.
07.09. - 20.09.
25.05. - 14.06.
24.08. - 06.09.
15.06.-23.08.
Salpa Soleil 18
2023750860109012501500
IDEA MARINE OPEN 53+Radio+Navi
20245006007008701100
IDEA MARINE OPEN 58
202250066089010501300
IDEA MARINE OPEN 58+Radio+Navi
202250076099011501400
Ranieri Shadow 20
20201000900117014501750
Ranieri Shadow 22
202310001100135016501950
SEA RAY 21 spx2017 / 2019750850115014501750
SEA RAY 230 SS201815001250165020002500
CapCamarat 6.5
20191000920120015001800
CapCamarat 7.5
2018/202010001270165019902500
SAVER 750 Walk Around
202210001400175020902550
IDEA Marine 70.2 Walk Around202410001450178021402600
BENETEAU Flyer 8 SunDeck202310001600189022902780
Merry Fisher 895 Offsh.
2021
15001800240028003450

Ermäßigungen für mehrere wochen

auf 2-te Woche - 5 %

auf 3-te Woche - 10 %


Preisliste 2024 in EUR pro Tag


BootBaujahrKaution01.01. - 19.04.
21.09. - 31.12.
20.04. - 24.05.
07.09. - 20.09.
25.05. - 14.06.
24.08. - 06.09.
15.06.-23.08.
Salpa Soleil 18
2023750200200240280
IDEA MARINE OPEN 53+Radio+Navi
2024500140140155190
IDEA MARINE OPEN 58
2022500160160185225
IDEA MARINE OPEN 58+Radio+Navi
2022500180180205245
Ranieri Shadow 20
20201000210210265300
Ranieri Shadow 22
20231000220220285340
SEA RAY 21 spx2017 / 2019750220220265300
SEA RAY 230 SS20181500285285355425
CapCamarat 6.5
20191000210210270305
CapCamarat 7.5
2018 / 20201000300300345420
SAVER 750 Walk Around
2022
1000310310360435
IDEA Marine 70.2 Walk Around
20241000320320370445
BENETEAU Flyer 8 SunDeck
20231000340340395485

Ermäßigungen für mehrere Tage

für 3 und mehr:  - 5 %


Alle unsere Boote sind vollkaskoversichert mit 2.000 € Selbstbeteiligung ( Jeanneau Merry Fisher 895 Offshore mit 3.000 € Selbstbeteiligung )

Für alle Boote besteht eine Führerscheinpflicht - Sportbootsführerschein (SBF See) !!!

Wir empfehlen euch bei jedem Charterurlaub den Abschluss einer Skipperversicherung und Charterrücktrittsversicherung

Wir akzeptieren BAR Bezahlung und Kreditkarte ( VISA / MasterCard / Maestro )

Übergabe und rückgabe : Hafen RAB

- alle Sport Boote übergabe am ersten Miettag ab 9 Uhr, rückgabe am letzen Miettag bis SPÄTESTENS 18 Uhr 

- Jeanneau Merry Fisher 895 Offshore  übergabe am Samstag ab 18 Uhr, rückgabe am Samstag bis SPÄTESTENS 9 Uhr





Algemeine Charter Bedingungen

1.Zahlung: Gemietete Boote mit kompletter Ausstattung dürfen erst nach geleisteter Zahlung benutzt werden (50% bei der Reservierung, der Restbetrag vor dem Mietsbeginn). Der Mieter (im weiteren Text: Benutzer) verpflichtet sich, dem Vermieter spätestens 4 Wochen vor dem Mietsbeginn das Verzeichnis der Besatzung zu übermitteln.

2. Mietzins: Im Mietzins ist die Berechtigung zur Benutzung des Bootes, nicht aber die Kraftstoffkosten enthalten. Der Mieter erhält das Boot im

einwandfreien und sauberen Zustand, mit vollem Kraftstoff- und Wassertank, und soll es nach dem Ablauf des Mietverhältnisses im gleichen Zustand an den Vermieter übergeben.

3. Rücktritt vom Mietvertrag: sollte der Benutzer aus irgendeinem Grunde vom Mietvertrag zurücktreten, so steht es ihm frei einen anderen Benutzer zu finden, welcher seine Rechte und Pflichten übernehmen soll. Hierzu braucht er eine vorherige Zustimmung des Vermieters. Im Falle daß keine Vertretung gefunden wurde, stehen dem Vermieter folgende Beträge zu:

50% des Mietzinses bei einer Absage ab reserwierungsdatum bis zu 1 Monat vor dem Mietsbeginn

75% bei einer Absage bis zu 15 Tage vor dem Mietsbeginn

100% des Mietzinses bei einer Absage binnen 15 Tagen vor dem Mietsbeginn.

Die Zahlungsverzögerung wird als Rücktritt vom Mietvertrag betrachtet, wobei dem Vermieter alle o.a. Rechte vorbehalten bleiben.

4. Kaution: Den Vercharterer schließt eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung für das Schiff ab. Die Schaden in höhe bis 2.000 € für Sportboote und bis 3.000 € für MerryFisher 895 Offshore, übernimmt der Charterer. Vor dem Charterbeginn ist der Charterer verpflichtet, einen Kautionsbetrag von 500 – 1.500 € beim Vercharterer im Depot zu hinterlassen. Sobald der Charterer das Boot im einwandfreien Zustand zurückgibt, bekommt er den deponierten Geldbetrag zurück. Falls es irgendwelche Beschädigungen des Bootes oder der Ausstattung gibt oder etwas von der Ausstattung fehlt, dann

werden die beschädigten oder fehlenden Teile verrechnet.

5. Übernahme und Übergabe des Boots:

A) Der Benutzer übernimmt das komplett ausgestattete Boot, mit vollem Kraftstofftank, im einwandfreien Zustand, und soll es im gleichen Zustand an den

Vermieter übergeben. Im Falle einer Beschädigung des Bootes trägt der Benutzer gemäß Art.4 der AB alle dadurch entstandenen Kosten Bei durch fahrläßiges Handeln des Benutzers entstandenen Schäden am Inventar und/ oder bei Verlust eines oder mehrerer Ausstattungsgegenstände, trägt der Benutzer die Tatsächlichen (einfachen) Kosten, d.h. diese werden von der Kaution abgezogen. Die Besatzung und die der Besatzung gehörenden Sachen sind nicht versichert und es wird dem Benutzer empfohlen entsprechende Versicherungsverträge abzuschliessen.

B) Dem Benutzer steht kein Recht aus Mietzinsreduzierung wegen versteckter Mängel am Boot und an der Ausstattung zu, welche dem Vermieter nicht

bekannt sein konnten, oder welche nach der Bootsübernahme durch den Benutzer entstanden sind.

C) Der Benutzer kann im Falle eines Unfalls nach einer vorherigen Absprache mit dem Vermieter die notwendigen Reparaturen veranlassen. Der Benutzer

verpflichtet sich, über den Unfall an welchem auch andere Wasserfahr-zeuge beteiligt sein konnten, Anzeige beim zuständigen Hafenamt zu erstatten, und ein Protokoll für den Versicherungsträger zu erstellen (Unfallverlauf und Schadenbewertung). Der Mieter muß den Vermieter unverzüglich über den Unfall benachrichtigen. Sollte der Benutzer seinen Pflichten nicht nachkommen, trägt er den ganzen Schaden welcher dem Vermieter durch den Unfall entstanden ist.

D) Sollten die Weiterfahrt und die Einhaltung der Rückgabetermine aus irgendeinem Grunde nicht mehr möglich sein, muß der Benutzer den Vermieter wegen etwaiger Anweisungen verständigen.

E) Bei einer wetterbedingten Verzögerung der Abgabefrist, haftet der Benutzer für den ganzen dem Vermieter durch die Verzögerung entstandenen Schaden. Aus diesem Grunde wird dem Benutzer eine sichere Planung empfohlen.

F) Der Benutzer verpflichtet sich, das Boot fristgerecht und am vereinbarten Ort an den Vermieter abzugeben. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der

Benutzer, bei einer Verspätung bis 3 Stunden den 50% von Tages Preis, und bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden den 100% von Tages Preis an den Vermieter zu entrichten, zuzüglich des durch die Verspätung entstandenen Schadens ( gesamter Mietbetrag ) wenn der nächste Kunde die Miete aufgrund der Verzögerung storniert

FALS DER CHARTERER DAS BOOT NICHT MIT EINEM VOLLEN TREIBSTOFFBEHÄLTER ZURÜCKGIBT, IST ER VERPFLICHTET, DIE GESAMTKOSTEN DES VOLLTANKENS DES TREIBSTOFFBEHÄLTER + 30 € ENTSCHEDIGUNG ZU BEZAHLEN.

6. Pflichten des Vermieters: Der Vermieter verpflichtet sich, das Boot am vereinbarten Ort und zu vereinbarter Zeit an den Benutzer zu übergeben. Sollte es dem Vermieter nicht möglich sein, dem Benutzer binnen 24 Stunden nach vereinbarter Frist ein vergleichbares oder besseres Boot zur Verfügung zu stellen, so steht dem Benutzer das Recht aus dem Rücktritt aus dem Mietvertrag zu, bzw. eine Entschädigung im Betrag des vereinbarten Tagesmietzinses für jeden Tag an welchem er über das gemietete Boot nicht verfügen konnte. Alle sonstigen Ansprüche hieraus sind ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich das recht vor, vom Vertrag spätestens 7 Tage vor dem Charterbeginn zurückzutreten. In diesem Falle soll er dem Benutzer den geleisteten Mietzins zinsenfrei zurückerstatten.

7. Pflichten des Benutzers:

A) Der Benutzer verpflichtet sich, mit dem Boot sorgfältig umzugehen und alle geltenden Vorschriften zu beachten. Im Falle einer Verletzung der amtlichen Vorschriften, Gesetze und Verfügungen, ist der Benutzer allein verantwortlich. Der Benutzer verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich vom Verschwinden oder von der Nichtlenkbarkeit des Bootes in Kenntnis zu setzen, sowie vom Entzung bzw. der Beschlagnahme durch die zuständigen Behörden.

B) Der Benutzer muß eine Bootsfahrerlaubnis und die Erlaubnis für die Benutzung/Bedienung eines Funkgeräts besitzen (gilt nur wenn die Kunde mietet Boot BAVARIA 28 ). Der Vermieter ist berechtigt, die Abfahrt zu untersagen, wenn er zur Einsicht kommt daß der Benutzer über keine ausreichenden Kenntnisse

und Fähigkeiten (z.B. In Verbindung mit den bestehenden Wetterbedingungen) verfügt. In diesem Falle wird sich der Benutzer bemühen, die erforderlichen Kenntnisse mit Hilfe eines Skippers zu erwerben. Der Benutzer ist nicht berechtigt, das Boot unterzuvermieten oder an Dritte zu leihen, an Regatten teilzunehmen und das Boot zu kommerziellen Zwecken und zum profesionellen Fischfang zu gebrauchen. Der Benutzer verpflichtet sich, ausschließlich auf dem kroatischen Staatsgebiet und nachts nur bei schönem Wetter zu fahren. Er verpflichtet sich auch, mit dem Boot. Mit dem Inventar und der Ausstattung sorgfältig umzugehen.

C) Der Benutzer muß vor dem Mietsbeginn einen Schifführer ernennen, soferne er diese Funktion nicht selbst ausüben soll. Dieser ist gegenüber dem

Vermieter mitverantwortlich.

D) Der Benutzer hat jeden Tag den Ölstand im Motor zu kontrollieren. Der Benutzer haftet allein für alle durch Ölmangel verursachten Schäden, da diese

durch die Versicherungspolizze nicht gedeckt sind. Bei einer Beschädigung der unter Wasser liegenden Bootsteile wird das ganze Boot auf Kosten des

Benutzers untersucht.

8. Reklamationen: Der Vermieter haftet nur für solche Reklamationen, die bei der Übernahme des Bootes geltend gemacht wurden. Die Reklamationen

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen vom Vermieter, bzw. von seinem Vertreter und vom Benutzer unterschrieben werden.

9. Gerichtsstand: Die Parteien werden bemüht sein, alle etwaigen Streitigkeiten friedlich zu lösen. Anderfalls wird die Zuständigkeit des Gerichts im Sitz des Vermieters vereinbart.


Wir empfehlen euch bei jedem Charterurlaub den Abschluss einer Skipperversicherung und Charterrücktrittsversicherung